AGB für Sommercamps im Happylab
1. ALLGEMEINES
Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Verein INNOC („INNOC“) und dem Kunden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
Der Kunde akzeptiert bei Anmeldung zu einer Veranstaltung die AGB von INNOC. Diese sind auf der Website www.happylab.at/summercamp in der aktuellen Fassung abrufbar.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzte Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsgegenstand, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich zugestimmt.
2. ANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS
Die Termine, Zeitdauer, Ort, Kontaktdaten und Programme der Kurse sowie die angebotenen Dienstleistungen und die Preise werden auf der Website www.happylab.at veröffentlicht. Die Angebote zu den Kursen sind freibleibend und unverbindlich. INNOC behält sich das Recht vor, Änderungen vorzunehmen.
Die Anmeldung zu den Kursen bei INNOC erfolgt über das Anmeldeformular auf www.happylab.at/summercamp oder Ferien4kids.at stellt ein Angebot zum Vertragsabschluss da. Dort stehen dem Kunden bereits vor Anmeldung die wesentlichen Informationen gemäß § 5a Abs 1 KSchG, § 4 FAGG und § 9 E-Commerce Gesetz zur Verfügung. Die Anmeldung stellt noch keine verbindliche Kursteilnahme dar. Innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Anmeldung ist INNOC berechtigt, die Anmeldung anzunehmen. In jedem Fall erhält der Kunde eine Bestätigungsmail mit allen Informationen, die Rechnung bzw. bei Sofortzahlung eine Zahlungsbestätigung der Kursgebühren. Die Bestätigungsmails stellt jedoch keine verbindliche Annahme dar, außer dies wird ausdrücklich erklärt.
Der Kursplatz gilt erst mit Eingang der Kursgebühr und Übermittlung der Bestätigungsmail als fix reserviert.
Kurzfristige Anmeldungen sind möglich und werden im Falle individuell vereinbart. INNOC informiert über „späteste“ Anmeldetermine um an einem Kurs teilnehmen zu können.
In der Bestätigungsmail über die Annahme der Anmeldung für den Kurs informiert INNOC die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten detailliert über den Ablauf der Kurse, Kurszeiten, Lokation sowie wichtige Informationen der Versorgung der Kids.
3. DURCHFÜHRUNG
Verhalten: INNOC setzt ein adäquates Verhalten der TeilnehmerInnen voraus, behält sich jedoch das Recht vor, TeilnehmerInnen nach Angabe von Gründen und vorhergehender, einmaliger Verwarnung der TeilnehmerIn von INNOC auszuschließen.
INNOC Kurse werden ab einer Mindestteilnehmeranzahl von sechs TeilnehmerInnen pro Gruppe durchgeführt. Sollte die Mindestgruppengröße nicht erreicht werden, behält sich INNOC das Recht vor, das Sommercamp abzusagen.
4. KURSGEBÜHREN, BEZAHLUNG
Alle Kursgebühren verstehen sich inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer. Die aktuellen Beträge entnehmen Sie bitte der Homepage.
Fahrt- und Aufenthaltskosten sind – sofern nicht anders angegeben – von den Kunden selbst zu tragen.
Der Kunde verpflichtet sich, die Kursgebühren sofort, spätestens aber binnen zwei Wochen nach Anmeldung zu leisten.
INNOC behält sich das Recht vor, Kunden, deren Kursgebühren zu Beginn der Veranstaltung nicht bezahlt sind, von der Teilnahme auszuschließen.
Bei Zahlungsverzug steht es INNOC zu, Mahnspesen sowie die Kosten der anwaltlichen Vertretung samt Gerichtsgebühren zu verlangen.
Tritt der Kunde vom Vertrag zurück (außer gemäß Punkt 6.) oder löst INNOC wegen Zahlungsverzug den Vertrag auf, verfallen die noch nicht verbrauchten Kurseinheiten ohne Rückforderungsanspruch des Kunden.
5. RÜCKTRITTSRECHT (FAGG)
Bei den angebotenen Feriencamps handelt es sich um Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums erbracht werden.
Gemäß § 18 Abs 1 Z 10 des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) besteht daher kein gesetzliches 14-tägiges Rücktrittsrecht für Verbraucher nach Vertragsabschluss.
Mit der Buchung eines Feriencamps erklärt sich der Kunde ausdrücklich damit einverstanden, dass die Leistung zu einem festgelegten Termin erbracht wird und daher kein Widerrufsrecht nach dem FAGG besteht.
6. STORNOBEDINGUNGEN
Eine Stornierung der Buchung ist ausschließlich nach folgenden Bedingungen möglich:
bis 30 Tage vor Campbeginn: kostenlose Stornierung
29 bis 14 Tage vor Campbeginn: 50 % der Teilnahmegebühr
ab 13 Tage vor Campbeginn oder bei Nichterscheinen: 100 % der Teilnahmegebühr
Die Stornierung muss schriftlich per E-Mail erfolgen und gilt mit dem Zeitpunkt des Einlangens beim Veranstalter.
Kann die Teilnahme am gebuchten Camp aus nachweislichen Krankheitsgründen nicht angetreten werden (ärztliche Bestätigung erforderlich), kann der Veranstalter nach eigenem Ermessen eine Gutschrift für ein zukünftiges Camp ausstellen.
Für einzelne versäumte Kurseinheiten oder ein vorzeitiges Ausscheiden des Teilnehmers besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
Der Teilnehmer ist berechtigt, eine geeignete Ersatzperson zu benennen, die an seiner Stelle am Camp teilnimmt, sofern diese die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.
Der Veranstalter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die für die Durchführung des Camps erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird.
In diesem Fall werden die Teilnehmer spätestens 7 Tage vor Campbeginn informiert. Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden unverzüglich vollständig rückerstattet.
Sollte die ursprünglich vorgesehene Kurslokation aufgrund unvorhersehbarer Umstände nicht verfügbar sein oder nur eingeschränkt genutzt werden können, ist der Veranstalter berechtigt, eine gleichwertige alternative Lokation zur Durchführung des Camps festzulegen. Die Teilnehmer werden darüber rechtzeitig informiert.
7. HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Die Haftung von INNOC sowie der von INNOC beauftragten Kursleiter ist für Sach- oder Vermögensschäden auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Die An- und Abreise erfolgt auf eigene Kosten und eigenes Risiko der Kunden.
Für die Beschädigung oder den Verlust von persönlichen Gegenständen der Kunden, einschließlich der Garderobe wird keine Haftung übernommen, sofern INNOC nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.
Die Aufsichtspflicht des Trainers erstreckt sich vom Beginn bis zum Ende der Unterrichtseinheit. Es wird erwartet, dass die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten oder sonstige Aufsichtspersonen die Kinder zum Unterrichtsort begleiten, persönlich dem Trainer übergeben und pünktlich nach der Kurseinheit am Kursort wieder abholen. INNOC behält sich vor, bei verspäteter Abholung (wochentags nach 16 Uhr, Freitag nach 12 Uhr), pro angefangener Stunde, 20 Euro dem Kunden in Rechnung zu stellen.
Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigte nehmen weiters zur Kenntnis, dass INNOC keine Haftung für allfällige von Dritten, wie insbesondere anderen Schülern, verursachte Schäden übernimmt, sofern INNOC nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.
Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten haften für sämtliche Kosten bei Unfällen und Schäden jeglicher Art, die während des Kurses durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz durch das Kind verursacht worden sind, sofern INNOC nicht Vorsatz oder Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.
Aus der Anwendung der erworbenen Kenntnisse sowie für die inhaltliche Richtigkeit und Aktualität von zur Verfügung gestellten Skripten, Beiträgen oder Foliensätzen können keinerlei Haftungsansprüche gegenüber INNOC geltend gemacht werden. INNOC übernimmt keine Gewähr bei Druck- bzw. Schreibfehlern in seinen Publikationen und Internet-Seiten.
8. URHEBERRECHT
Eine Vervielfältigung oder Weitergabe der Unterlagen, die von INNOC während der Kurse zur Verfügung gestellt werden, ist unzulässig.
Bilder und Videoaufnahmen, die während der Unterrichtseinheiten von TeilnehmerInnen erstellt werden, sind Eigentum von INNOC.
Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten stimmen im Voraus zu, dass während der Kurse Fotos, Gruppenbilder und Videoaufnahmen von ihrem Kind entschädigungslos erstellt werden dürfen. INNOC kann diese Fotos für Marketingzwecke, vor allem auf der Website www.happylab.at und auf Happylab Social Media Kanälen verwenden. Eltern bzw. Erziehungsberechtigte können zu jedem Zeitpunkt schriftlich verlangen, dass die Bilder von ihrem Kind nicht veröffentlicht werden dürfen. INNOC wird keine persönliche Information der TeilnehmerInnen veröffentlicht, lediglich das Bild- und Videomaterial soll für Marketingzwecke zur Verfügung stehen.
9. DATENSCHUTZ
Eltern bzw. Erziehungsberechtigte akzeptieren, dass personenbezogene Daten des Kunden bzw. der TeilnehmerInnen (Zugangs- und Verkehrsdaten, Stammdaten (inkl. vom Kunden bekanntgegebene Diäten, Allergien, …) sowie Daten im Bereich Marketing und Analyse für eigene kommerzielle Zwecke) bei der Anmeldung an INNOC übermittelt werden. Werden diese Daten nicht angegeben, so können die TeilnehmerInnen nicht identifiziert bzw. entsprechend individuell abgestimmt und betreut werden. Der Kunde erteilt seine jederzeit widerrufliche, ausdrückliche Zustimmung zur Speicherung dieser Daten bis nach der Beendigung der vertraglichen Beziehungen im Sinne des Datenschutzgesetzes für Vertrags-, Rechnungs- und eigene Marketingzwecke. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. INNOC wird die Stammdaten nach Beendigung der Verbindung unverzüglich, spätestens jedoch nach der Beendigung der vertraglichen Beziehungen löschen oder anonymisieren.
Der Kunde nimmt weiters nationalstaatliche Bestimmungen (zB E-Commerce-Gesetz) zur Kenntnis, wonach INNOC unter bestimmten Voraussetzungen berechtigt und verpflichtet ist, Auskünfte betreffend den Kunden bzw. TeilnehmerInnen zu erteilen.
Sofern INNOC alle technisch möglichen und bekannten Maßnahmen ergreift, um die bei ihr gespeicherten Daten zu schützen, ist INNOC nicht dafür verantwortlich, wenn es Dritten gelingt auf rechtswidrige Art und Weise an diese Daten zu gelangen und sie zu verarbeiten. Die Geltendmachung von Schäden der Kunden bzw. TeilnehmerInnen gegenüber INNOC aus einem derartigen Zusammenhang wird einvernehmlich ausgeschlossen.
Eltern bzw. Erziehungsberechtigte nehmen zur Kenntnis, dass INNOC gesetzlich verpflichtet ist, Stammdaten der Kunden bzw. der TeilnehmerInnen selbst nur im Rahmen der Leistungserbringung und nur für die im Vertrag vereinbarten Zwecke zu verarbeiten und folgende personenbezogene Stammdaten zu Zwecken des Abschlusses, der Durchführung, Änderung oder Beendigung des Vertrages mit dem Kunden, der Verrechnung der Kursgebühren und der Erstellung von Teilnehmerverzeichnissen verarbeitet bzw. gespeichert werden dürfen: Vorname, Familienname, akademischer Grad, Wohnadresse, Geburtsdatum, Firma, E-Mail-Adresse, Telefon- und Telefaxnummer, sonstige Kontaktinformationen, Bonität, Informationen über Art und Inhalt des Vertragsverhältnisses, Zahlungsmodalitäten sowie Zahlungseingänge zur Evidenzhaltung des Vertragsverhältnisses sowie vom Kunden bekanntgegebene Diäten und Allergien. Stammdaten werden von INNOC spätestens nach der Beendigung der vertraglichen Beziehungen mit dem Vertragspartner gelöscht, es sei denn diese Daten werden noch benötigt, um Entgelte zu verrechnen oder einzubringen, Beschwerden zu bearbeiten oder sonstige gesetzliche Verpflichtungen zu erfüllen. Soweit INNOC nach aktuellen gesetzlichen Vorschriften zur Weitergabe von Stammdaten verpflichtet ist, wird INNOC dieser gesetzlichen Verpflichtung nachkommen.
Der Kunde erteilt die jederzeit widerrufliche Zustimmung, Werbung und Informationen betreffend aktuelle und zukünftige Programme sowie Neuigkeiten via E- Mail in angemessenem Umfang per Newsletter zu Werbezwecken zu erhalten. Dem Kunden wird in jedem Newsletter deutlich die Möglichkeit eingeräumt, die Zusendung des Newsletters jederzeit kostenfrei und schriftlich zu widerrufen.
Die Website www.happylab.at nutzt Google Analytics, einen Internet-Analysedienst der Google Inc. („Google“).
10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Sofern vertraglich nicht anders geregelt, gelten die vorliegenden AGB. Änderungen bzw. Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit und Verbindlichkeit der Schriftform.
INNOC behält sich das Recht vor, Änderungen im Kursprogramm (wie z.B. Änderungen der Preise, Termine und aller anderen Angaben, wie auch Druckfehler) ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen, soweit diese geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind.
Eine allfällig unwirksame Vertragsbestimmung berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen und wird durch eine solche Bestimmung nicht ersetzt.
Diese AGB gelten auch für Veranstaltungen und Workshops bzw. Begleitprogramme schulischer Aktivitäten außerhalb des INNOC Standorts.
Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht für Wien Innere Stadt, sofern für die Teilnehmer kein gesonderter, zwingender Gerichtsstand besteht. Es findet österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes und des internationalen Privatrechtes Anwendung.