ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

gültig für Miglieder mit Eintrittsdatum bis 30.09.2014

1 ALLGEMEINES

Der Vertrag zwischen Happylab GmbH und den Nutzern des Happylabs wird geregelt durch

  • diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  • die Happylab-Hausordnung
  • allfällige Einzelvereinbarungen

2 MITGLIEDSCHAFT

Basis für die Inanspruchnahme des Happylabs ist die Happylab-Mitgliedschaft.

2.1 ANMELDUNG

Happylab-Mitglieder sind grundsätzlich Einzelpersonen. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.

Die Anmeldung ist jederzeit möglich und muss schriftlich unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars erfolgen. Das Formular kann postalisch, per Fax, eingescannt per Email gesendet oder persönlich im Büro übergeben werden. Die Kontaktdaten sind auf www.happylab.at verfügbar.

2.2 KÜNDIGUNG

Der Austritt kann nur zum 31. Dezember jeden Jahres erfolgen. Die Kündigung muss mindestens 1 Monat vorher schriftlich erfolgen.

Bei Beendigung der Mitgliedschaft erfolgt keine anteilsmäßige Rückerstattung bereits bezahlter Mitgliedsbeiträge oder Gebühren.

3 ZUSATZPAKETE

Eine aktuelle Liste der Zusatzpakete ist auf www.happylab.at verfügbar. Es besteht kein Anspruch auf Zusatzpakete. Die Anmeldung kann ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

3.1 ANMELDUNG

Die Anmeldung ist jederzeit möglich und muss schriftlich unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars erfolgen. Das Formular kann postalisch, per Fax, eingescannt per Email gesendet oder persönlich im Büro übergeben werden. Die Kontaktdaten sind auf www.happylab.at verfügbar. Für die Ausgabe der Member Card ist die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises erforderlich.

Bei Verlust der Member Card is für die Ausstellung einer Ersatzkarte eine Gebühr von € 15,00 zu entrichten.

3.2 WECHSEL

Ein Wechsel vom Zusatzpaket Carpe Diem zum Zusatzpaket Ad Infinitum ist jederzeit möglich. Die Differenz des Monatsbeitrags für das laufende Monat wird sofort fällig.

Ein Wechsel vom Zusatzpaket Ad Infinitum zum Zusatzpaket Carpe Diem kann nur jeweils zu Quartalsende unter Einhaltung einer einmonatigen Frist erfolgen. 

Beim Wechsel des Wochentags für das Zusatzpaket Carpe Diem wird dafür eine Gebühr von € 15,00 verrechnet.

Jeder  Wechsel muss schriftlich unter Verwendung des dafür vorgesehenen Formulars erfolgen. 

3.3 KÜNDIGUNG

Die Kündigung eines Zusatzpaketes ist nur jeweils zu Quartalsende möglich. Die Kündigung muss mindestens 1 Monat vorher schriftlich mitgeteilt werden.

Seitens der Happylab GmbH kann ein Zusatzpaket bei fahrlässigem Handeln oder Gefahr im Verzug fristlos gekündigt werden.

Bei Kündigung eines Zusatzpaketes erfolgt keine anteilsmäßige Rückerstattung bereits bezahlter Gebühren.

4 ZAHLUNGSMODALITÄTEN

Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich im Voraus zum 1. Jänner fällig. Bei unterjähriger Anmeldung werden für die Gebühren für das Anmeldejahr sofort fällig. Die Gebühr für das Anmeldejahr wird auf monatsbasis aliqoutiert, wobei das Monat, in dem die Anmeldung erfolgt, zur Gänze verrechnet wird. 

Die Gebühren für Zusatzpakete sind im Voraus zum 1. jeden Monats fällig. Die Gebühr für das Monat, in dem die Anmeldung eines Zusatzpaketes erfolgt wird sofort fällig und zur Gänze verrechnet wird. 

Die Zahlung erfolgt grundsätzlich per Bankeinzug von einem Bankkonto des SEPA-Zahlungsraums. Bei Nichteinlösung des Bankeinzugs kann der Nutzer vorübergehend gesperrt werden. Spesen aufgrund von Nichteinlösung gehen zu Lasten des Mitglieds. Die Happylab GmbH behält sich vor, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren.

5 HAPPYLAB

5.1 ZUTRITTSSYSTEM

Zutrittsberechtigte Personen können das Happylab mittels der persönlichen Member Card betreten. Diese darf keinesfalls weitergegeben werden. Nichtberechtigen Personen darf kein Zutritt gewährt werden. Auch der Zugang zu machen Maschinen wird über die Member Card geregelt. Die betroffenen Maschinen dürfen nur nach erfolgter Einschulung, geistiger und körperlicher Eignung und entsprechende Mitgliedschaft benützt werden. Die chipkartenbasierte Zugangskontrolle darf unter keinen Umständen umgangen werden.

5.2 VERFÜGBARKEIT

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Verfügbarkeit der Laborinfrastruktur. Aufgrund von geschlossenen Veranstaltungen, technischen Defekten oder anderen Gründen kann es vorkommen, dass Teile des Happylab oder auch das ganze Happylab vorübergehend nicht zur Verfügung stehen. Es leitet sich daraus kein Anspruch auf Rückerstattung von Beiträgen oder Gebühren ab.

Das Happylab ist jeweils von 24. Dezember bis 6. Jänner des Folgejahres geschlossen. Dieser Zeitraum wird für Inventur, Jahresabschluss und umfassende Wartungsarbeiten genutzt. Während dieser Zeit steht das Happylab auch Inhabern von Zusatzpaketen nicht zur Verfügung. Es leitet sich daraus kein Anspruch auf Rückerstattung von Beiträgen oder Gebühren ab.

5.3 HAFTUNG FÜR PERSÖNLICHE GEGENSTÄNDE UND MASCHINENBENÜTZUNG

Für persönliche Gegenstände im Happylab wird keine Haftung übernommen. Das gilt auch für Gegenstände, die im Rahmen des Zusatzpaketes Storage in einem Spind gelagert werden.

Außerhalb von Spinden im Rahmen des Zusatzpaketes Storage dürfen keine Gegenstände im Happylab gelagert werden. Die Happylab GmbH behält sich vor, widerrechtlich gelagerte Gegenstände auf Kosten des Mitglieds ohne Vorwarnung zu entsorgen.

Die Benützung der Geräte und Werkzeuge im Happylab erfolgt auf eigene Gefahr. Anweisungen des Happylab Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Eine Benützung unter Alkoholeinfluß oder bei Beeinträchtigung durch anderer Substanzen ist untersagt. Die Happylab GmbH haftet nicht für kaputt gegangenes Verbrauchsmaterial, unabhängig davon, ob es sich um eine Fehlbedienung oder einen Defekt am Gerät handelt.

6 DATENSCHUTZ

Durch in Kraft treten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 25.05.2018 gelten für alle Mitglieder die gestärkte Datenschutzrechte. Details entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.

7 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Für unsere Verträge gilt österreichisches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zu diesem Vertrag ist Wien. 

Druck- und Satzfehler sowie Irrtümer vorbehalten.

Wenn einzelne Teile dieser AGB unwirksam sind oder werden, dann bleiben die anderen Bestimmungen dieser AGB wirksam.